IITR Datenschutz Blog

Zu erwartende Urteil des BVerfG

16.02.2008

Die ersten Termine stehen fest: Am 27.2.08 wird das BVerfG zur Online-Durchsuchung urteilen, am 11.3.08 zum Kennzeichen-Scanning und “Im März” ergeht die Entscheidung bzgl. des eingereichten Eilantrags wegen der Vorratsdatenspeicherung.

Beitrag teilen:

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif