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Wissenschaftlicher Dienst zur Steuer-ID

13.10.2008

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat einen kurzen Text zur so genannten Steuer-ID erarbeitet. Wie immer sehr sachlich, leider auch etwas zu neutral: Der wissenschaftliche Dienst erarbeitet manchmal auch Gutachten, die speziell den Abgeordneten eine Hilfe bei der rechtlichen Einordnung von Abstimmungsfragen sind. Dieser Text ist dazu leider nicht geeignet, aber wenigstens werden die Kritiker erwähnt – wenn auch nur in 6 Zeilen am Ende, wobei die (berechtigte) Kritik, dass es sich um ein Personenkennzeichen handeln kann, gar nicht erwähnt wird. Dafür ist es für die Verfasser des Textes aber wohl auch keine Frage, dass es sich bei der STeuer-ID um ein solches handelt wenn man den Text genau liest.

Bei manchen Darstellungen stellen sich aber auch die Nackenhaare hoch, etwa bei dem Absatz hier:

Aber auch in Deutschland werden Personenkennziffern beispielsweise in der Wehrerfassung genutzt. Ebenso ist jeder Erwerbstätige über die Versicherungsnummer der Rentenversicherung identifizierbar.

Nun ist erstmal nicht jede eindeutige und teilweise vergebene Ziffer zur Identifizierung eines Menschen auch gleich eine Personenkennziffer – die setzt begrifflich zumindest voraus, dass sie ausnahmslos jeder Bürger erhält. Weiterhin ist bekanntlich auch die Rentenversicherungsnummer evt. Änderungen unterworfen, außerdem erhält nicht jeder, der erwerbstätig ist diese Nummer, sondern jeder arbeitende im Angestelltenverhältnis, was nicht das gleiche ist. Gleiches bei der Wehrerfassung, die einen nicht geringen (weiblichen) Teil der Bevölkerung außen vor lässt. Diese Beispiele sind als Personenkennziffern genauso ungeeignet, wie die (ständig wechselnde) Personalausweis-ID, die man ebenfalls nicht von Geburt an hat.

Womit sich für mich ein Dilemma offenbahrt: Soll ich den Verfassern des Textes nun vorwerfen, dass sie nicht wissen, wovon sie schreiben oder soll ich vorwerfen, dass sie bewusst falsch informieren bzw. falsch darstellen?

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3 Kommentare zu diesem Beitrag:

Teilnehmer

Im Zweifelsfall beides vorwerfen. :) Ich halte ersteres aber für wahrscheinlicher, einfach weil es Menschen sind, und Menschen denken argumentativ, nicht logisch. Vermutlich sind die logischen Fehlschlüsse über die anderen Kennziffern bei den Autoren gar nicht aufgefallen, schlicht, weil sie nicht gegen die Einführung der Steuer-ID sind.

zf.8

Vermutlich wurde der Begriff Personenkennziffer in diesem Zusammenhang gewählt, weil die zur Wehrerfassung genutzte Identifikationsnummer auch "Personenkennziffer" heißt. Zu vergleichen mit Unternehmer im § 14 BGB und Unternehmer im Werksvertrag.

Gleiches Wort, anderer Begriff. Das ist wohl eher einem Flüchtigkeitsfehler geschuldet als einem bösen Willen oder einem kompletten Unverständnis.

Ein Mensch

Es handelt sich immerhin um den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Mir scheint daher die bewusste Irreführung durch Auslassung wahrscheinlicher, im ersten Fall durch absichtliche Verwendung des gleichen Wortes mit anderem Inhalt, und im zweiten Fall durch Behauptung von Tatsachen ausserhalb des eigentlichen Zusammenhangs. Es wird ja nicht gesagt, dass die Rentenversicherungsnummer eine Personenkennziffer in irgendeiner Weise sei, sondern nur, dass eine Identifizierung einer Teilmenge der Bevölkerung damit möglich ist. Das ist richtig, aber in Bezug auf Personenkennziffern irrelevant.

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