IITR Datenschutz Blog

Wiefelspütz zu Waffen und Internet

05.06.2009

Wiefelspütz schreibt hin und wieder in der ZRP (Zeitschrift für Rechtspolitik) Beiträge. In der aktuellen Ausgabe 4/2009 schreibt er wieder mal etwas, das ich hier auszugsweise zitieren möchte. Ich muss zugeben, dass ich nicht mehr weiß, was ich Wiefelspütz, der bei mir zuletzt durch seine Gaga-Äusserung besondere Sympathiepunkte erreichte, bei einer solchen Stellungnahme noch entgegnen soll.

Sicherlich wird es für den ein oder anderen von Interesse sein:

Gleichwohl: Das Waffenrecht ist nicht der Schlüssel. Nicht die Waffe, der Mensch tötet. Es bleibt richtig, den Zugang zu legalen Waffen streng zu begrenzen. Ein Täter, der sich lange im Verborgenen auf seine Tat vorbereitet, wird auf illegale Waffen “ausweichen” können. Mit einem noch so strengen Waffenrecht erreichen wir nur den Umgang mit legalen Waffen.

Es macht auch durchaus Sinn, erneut zu überprüfen, ob wir angemessen mit gewaltverherrlichenden Computerspielen und Filmen umgehen. Gewaltverherrlichende Spiele sind nicht Ursache, können aber eine aggressive Fehltentwicklung bestärken und verfestigen. Strenge jugendschutzorientierte Regelungen sind deshalb geboten.

Auch der unkritische Umgang mit dem Internet, ein wunderbarer neuer Raum der Freiheit, in dem aber auch jede denkbare und undenkbare Scheußlichkeit Platz findet, gehört auf den Prüfstand.

Jungen Menschen muss Medienkompetenz vermittelt werden.

Ich möchte aber auch nicht das nicht so schlechte Ende des Beitrags unterschlagen, dass ich hier zitiere:

Dies stellt die Frage nach der Erziehungs– und Bildungskompetenz in unserer Gesellschaft. Wer diese Frage stellt, bemerkt, dass schnelle und einfache Antworten nicht zu haben sind. Es geht um nicht weniger als um eine gewaltfreie Erziehung und Bildung, die unseren Kindern Respekt, Toleranz und Bindung vermitteln.

Klingt gut, beißt sich für mich aber schon an der oben geäusserten Forderung, nicht alle Waffen zu verbieten, da ja sonst illegale Waffen genutzt werden. Auch stelle ich erneut fest, dass Politiker ein eigenes Internet zu haben scheinen, das mit meinem nicht übereinstimmt und von folgenden drei Faktoren geprägt ist:

  1. Angeblich rechtsfreier Raum
  2. unkritischer Umgang damit
  3. “neu”

Ich möchte den letzten Satz von Wiefelspütz ummünzen, um das wahre Problem aufzuzeigen:

Es geht um nicht wenigher als um eine realitätsnahe Erziehung und Bildung, die unseren Politikern weniger Lobby-Hurerei, weniger Beratungsresistenz, mehr Toleranz für den Bürgerwillen und Bindung an fachliche Kompetenz vermitteln.

Wie Wiefelspütz selber oben schreibt und durch seinen peinlichen Gaga-Ausfall belegt hat: Das wird kein leichter Weg.

Beitrag teilen:

4 Kommentare zu diesem Beitrag:

jim

Off-Topic:
da du ja sicher auch die Äußerung zum Vorgehen bzw. Nicht-Vorgehen des BKA bezüglich des Kontaktierens ausländischer Hosting-Provider bei Fällen von dokumentiertem Kindesmissbrauchs kennst (Stichworte: Streitpunkt Hoheitsrechte anderer Staaten), würde ich mich über ein Kommentar von dir freuen. Und zwar zu der Frage, ob das BKA juristisch in der Lage wäre, durch simple Absprachen mit ausländischen Polizeibehörden einfach CC-Mails an den Hosting-Provider, Interpol und die jeweilige Polizeibehörde zu schicken.

Im Moment fehlt mir als Nicht-Juristen dazu mal eine qualifizierte Äußerung.
Danke
Jim

Aus dem Bauch raus, ohne irgendwas nachzuschlagen (sprich: nicht zitierfähig): Ich denke, sofern das BKA eine reine Hinweis-Mail an einen Provider schickt, die selbst "zwischen den Zeilen" nicht den Anschein einer Aufforderung oder gar eines versuchten Zwangs enthält, dürfte eine solch simple Hinweis-Mail kein Problem sein.

Der Verweis auf die Souveränität der betroffenen Staaten ist für mich nicht ganz an den Haaren herbei gezogen, sofern aber wirklich nur ein einfacher Hinweis bei Strafsachen erfolgt, die international geächtet sind bzw. innerhalb von Europa durch EU-Rahmengesetze vorgegeben, sehe ich da keinerlei Probleme. Vielmehr klingt es nach gekünsteltem Formalismus als nach greifbaren juristischen Bedenken.

Malte S.

Ich halte den Verweis auf den "diplomatischen Weg" für falsch. Die Abuse-Kontakte der Provider sind gerade dafür dar, dass jeder Empfänger der Leistungen des Providers sich über eine mittels dieser Leistungen begangene Straftat (bzw. Rechtsverletzung) beschweren kann.
Wenn das BKA nun über den Weg der Abuse-Kontakte vorgeht, tut es das als Nutzer und Empfänger der Leistungen des Providers. Hoheitliche Macht besteht hier selbstverständlich nicht.
Lediglich dann, wenn eine Sperrung angedroht wird, halte ich den "diplomatischen Weg" für richtig.
In allen anderen Fällen ist er bestenfalls Tribut an bestimmte Staaten, die sich gegenüber einer "Weltpolizei" schon immer gesträubt haben. Das aber ist kein taugliches Argument für die Intensivierung von Grundrechtseingriffen.

@Topic: Wenn der Herr Stimmenvernichter (Ich zähle schon in der Familie 3 verlorene SPD-Stimmen) wenigstens auch mal sachliche Antworten zu Fragen liefern würde, könnte man glatt auf den Gedanken kommen, er wäre Vertreter des ganzen Volkes...

jim

Danke für das kommentar.
Jim

PS Schade, dass das mit der Mikado-Klabe in Karlsruhe nicht geklappt hat. Aber danke für die Arbeit.

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif