IITR Datenschutz Blog

Video zum Datenschutz: Die Haftung des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Unternehmen

21.06.2010

Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema “Die Haftung des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Unternehmen” Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Die Haftung des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Unternehmen

Wenn ein Unternehmen auf Grund der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften gegenüber dem Betroffenen haftet möchte dieses möglicherweise Rückgriff gegenüber dem Datenschutzbeauftragten nehmen. Es gelten insoweit grundsätzlich die zivilrechtlichen Haftungsregeln für Schlechterfüllung im Rahmen eines bestehenden Dienst- oder Geschäftsbesorgungsvertrag, so dass ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung in Betracht kommt.

Über den Referenten Herrn Thorsten Ingeberg

Herr Ingeberg ist Diplom-Jurist (univ.) aus München und verantwortet als freiberuflicher Mitarbeiter des Instituts für IT-Recht IITR den Bereich Schulung, insbesondere die Aus- und Fortbildung von internen Datenschutzbeauftragten. Herr Ingeberg ist derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter von Herrn Professor Dr. Michael Hassemer am Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum an der Technischen Universität Kaiserslautern. Weitere Informationen…

 

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

 

Information bei neuen Datenschutz-Informations-Videos

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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