VG Berlin: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen
23.09.2008
Kurz und bündig:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.
Quelle: Heise