22.06.2020
Datenschutz: Pseudonymes Tracking ohne Bußgeld-Androhung?
[IITR - 22.6.20] Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 28.5.2020 (Az. I ZR 7/16) die Linie des EuGHs bestätigt, wonach Webseiten-Tracking zur Profilbildung von Webseiten-Besuchern der vorherigen Einwilligung der Webseiten-Besucher bedarf. Aufgrund einer besonderen rechtlichen Ausgestaltung in Deutschland in Zusammenspiel von Datenschutzgrundverordnung und Telemediengesetz entzieht der BGH allerdings damit im Ergebnis den Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowohl die Zuständigkeit über pseudonymes Tracking als auch die generelle Grundlage, hierfür Bußgelder zu verhängen. weiterlesen