Neueste Veröffentlichungen

08.12.2013

Datenschutz-Vereinbarung mit Steuerberatern

[IITR - 08.12.13] Steuerberater verarbeiten umfangreiche vertrauliche Angaben von Unternehmen und erhalten in diesem Rahmen (gerade bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung) stets auch personenbezogene Daten. In der Praxis stellt sich daher immer wieder die Frage, ob mit dem Steuerberater eine Datenschutz-Vereinbarung nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung) abgeschlossen werden muss oder ob dies aufgrund der gesetzlichen Vorgaben speziell im Steuerberatungsgesetz entbehrlich ist. weiterlesen

15.09.2010

Datenschutz vs. Einsichtnahmerecht des stillen Gesellschafters nach § 233 Abs. 1 HGB – was ist zu beachten?

Die Frage des Verhältnisses gesellschaftsrechtlicher Normen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein bislang fast unbeachtetes Thema. Wie die einzelnen Normen in Einklang zu bringen sind, muss am Einzelfall bestimmt werden. Stille Gesellschafter können beispielsweise Einsichtnahme in die Bücher der Gesellschaft nach § 233 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) verlangen. Hierbei stellen sich unter Umständen datenschutzrechtliche Schwierigkeiten. weiterlesen

17.03.2010

Datenschutzrechte der Patienten bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt der Grundsatz, den Einzelnen bei der Erhebung und weiteren Nutzung seiner Daten davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG). Sucht ein Patient einen Arzt auf, so werden von diesem u.a. durch die Dokumentation der Behandlungsgeschichte Daten erhoben. Insofern sammeln sich im Laufe des Bestehens einer Arztpraxis sowie auch einer Gemeinschaftspraxis Datenbestände an. Was geschieht aber mit dem erhobenen Datenbestand, wenn eine Gemeinschaftspraxis aufgelöst wird? Der folgende Beitrag behandelt diese Thematik am speziellen Fall der lokalen Datenspeicherung in der Arztpraxis. weiterlesen