07.06.2010
Die so genannte „Artikel 29-Datenschutzgruppe“, ein Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft in Datenschutzfragen, hat in einem Schreiben vom 26. Mai 2010 die Betreiber der größten Internet-Suchmaschinen (Google, Microsoft und Yahoo!) darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Speicherpraktiken nach Ansicht der Artikel 29-Datenschutzgruppe nicht den Vorgaben der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union entsprechen würden. weiterlesen