Neueste Veröffentlichungen

06.02.2019

Datenschutz-Aufsicht Bayern: Handlungsbedarf beim Webseiten-Tracking

[IITR - 6.2.19] Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Unternehmen (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) hat anlässlich des "Safer Internet Day" einen umfangreichen Webseiten-Check durchgeführt, der insbesondere im Bereich Webseiten-Tracking und Nutzereinwilligung weitreichenden Handlungsbedarf offenbart hat. Wir bieten hierzu gemeinsam mit der Usercentrics GmbH ein kostenfreies Webinar an, in welchem wir die Ergebnisse im Detail besprechen und Lösungsmöglichkeiten vorstellen. weiterlesen

21.06.2016

Datenschutz-Aufsicht Bayern: Das Machbare effektiv durchsetzen

[IITR - 21.6.16] Der Chef des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat sich in den vergangen fünf Jahren seiner Tätigkeit ein ganz eigenes Profil erarbeitet. Auf sein Konto gehen die kreativen anlasslosen Kontrollen von Unternehmen, die er möglichst in Kooperation mit weiteren Aufsichtsbehörden durchführt. Es geht ihm darum, das Machbare möglichst effektiv durchzusetzen. So folgen den gemeinsamen Entschließungen der Datenschutzaufsichtsbehörden Taten. Die nächste kooperative Kontrolle steht für den Herbst an. Sie wird „Wearables“ aus dem Gesundheitsbereich auf das Korn nehmen. Fünf bis sechs Datenschutzbehörden wollen sich der Prüfung anschließen. weiterlesen

01.11.2015

Datenschutz-Aufsicht: SSL-Verschlüsselung erforderlich

[IITR - 1.11.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) fordert aktuell Unternehmen zum Einsatz von SSL-Verschlüsselung auf, wenn auf den Webseiten der Unternehmen Kontaktformulare verwendet werden. weiterlesen

26.08.2015

Datenschutz-Aufsicht Bayern: Bußgeld bei fehlerhaftem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

[IITR - 26.8.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) hat nach eigener Information im Fall einer unzureichenden Auftragserteilung eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe festgesetzt. Das Unternehmen hatte in seinen schriftlichen Aufträgen mit mehreren Auftragsdatenverarbeitern keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festgelegt. weiterlesen