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15.09.2010

Datenschutz vs. Einsichtnahmerecht des stillen Gesellschafters nach § 233 Abs. 1 HGB – was ist zu beachten?

Die Frage des Verhältnisses gesellschaftsrechtlicher Normen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein bislang fast unbeachtetes Thema. Wie die einzelnen Normen in Einklang zu bringen sind, muss am Einzelfall bestimmt werden. Stille Gesellschafter können beispielsweise Einsichtnahme in die Bücher der Gesellschaft nach § 233 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) verlangen. Hierbei stellen sich unter Umständen datenschutzrechtliche Schwierigkeiten. weiterlesen