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15.03.2011

AG München: nur eingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber Internetforen-Betreibern (Volltext)

Das Amtsgericht München hat mit Entscheidung vom 3.2.2011 (Az.: 161 C 24062/10) klargestellt, dass Privatpersonen nur ein "sehr eingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften von Nutzern dieser Seiten" haben (siehe hierzu auch die Pressemitteilung vom 7.3.2011). Uns liegt inzwischen der Volltext der Entscheidung vor (hier können Sie die Entscheidung im Volltext herunterladen). weiterlesen