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26.08.2015

Datenschutz-Aufsicht Bayern: Bußgeld bei fehlerhaftem Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

[IITR - 26.8.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) hat nach eigener Information im Fall einer unzureichenden Auftragserteilung eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe festgesetzt. Das Unternehmen hatte in seinen schriftlichen Aufträgen mit mehreren Auftragsdatenverarbeitern keine konkreten technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten festgelegt. weiterlesen