18.04.2024
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird oft als „Goldstandard“ im Datenschutzrecht bezeichnet. Um diesen Standard halten zu können, muss sie jedoch ständig verbessert werden. Vor allem bei der Durchsetzung des Erlassenen gibt es oft noch Luft nach oben. Dies haben auch die Mitglieder des Europäischen Parlaments erkannt und haben… weiterlesen
Zusammenfassung
Das EU-Parlament hat Bedenken bezüglich der inkonsistenten Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch nationale Datenschutzbehörden geäußert und warnt vor langwierigen Verfahren, die das Vertrauen der Bürger untergraben könnten. Die Europäische Kommission weist in ihrem ersten Evaluierungsbericht auf die Notwendigkeit hin, grenzüberschreitende Fälle effizienter und einheitlicher zu gestalten. Auch in Deutschland soll das Bundesdatenschutzgesetz an einigen Stellen angepasst werden.
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