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04.12.2018

DSGVO: Zertifizierung im Datenschutz

[IITR - 4.12.18] Ein Geschäftsführer haftet bekanntlich durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für ein ausreichendes Datenschutzniveau des durch ihn beauftragten Fremdanbieters, sofern dieser personenbezogene Daten verarbeiten soll. Er muss seine Entscheidungsgründe, sich für diesen Fremdanbieter entschieden zu haben im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung ausreichend dokumentieren. weiterlesen