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01.03.2011

Datenschutz-Aufsicht Niedersachsen: “Ich habe in meiner Amtszeit keinerlei Druck von außen erlebt”

Am 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-518/07) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland fehlerhaft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) umgesetzt hat. Ausgangspunkt des Streits ist Artikel 28 Abs. 1  Satz 2 der Datenschutzrichtlinie nach welchem die Kontrollstellen, also auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz, „die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle über die nichtöffentlichen Stellen in Deutschland nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprechend gewährleistet ist. Das Urteil sorgte in den Bundesländern für anpassende Gesetzgebungsaktivitäten, die bis heute fortdauern. Herr Michael Stolze LL.M. LL.M. hatte für das IITR die Gelegenheit, Joachim Wahlbrink, den niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), anlässlich der noch laufenden praktischen Umsetzung dieses Urteils in Hannover zu interviewen. weiterlesen