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Staatsanwaltschaft darf GVU nicht bei Urheberrechtsermittlungen beiziehen

23.01.2008

Ein bei Heise zitiertes Urteil des LG Kiel (37 Qs 54/06) ist interessant was die Zuziehung von Sachverständigen bei Durchsuchungen angeht:

Das Landgericht Kiel hat eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, wonach die Unabhängigkeit externer Sachverständiger beispielsweise im Rahmen von Durchsuchungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu gewährleisten ist. Konkret ging es um einen Fall, in dem die Polizei einem Experten der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) freie Hand bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PC im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Urheber- und Verwerterrechte in Tauschbörsen gelassen hatte. Bei einer derart weitreichenden “Privatisierung des Ermittlungsverfahrens”, müsse sich dem Bürger geradezu der Eindruck aufdrängen, dass die Strafverfolgungsinstanzen gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen hätten, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 14. August (AZ 37 Qs 54/06). Ein solches Verfahren sei klar rechtswidrig. Polizei und Staatsanwaltschaft dürften nicht nur noch formal in Erscheinung treten.

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