IITR Datenschutz Blog

Schuld ist weiter der Verbraucher

04.09.2008

Was Fr. Zypries vor kurzem vom Stapel liess, ist zunehmend auch von anderen Politikern zu hören. Gerade heute lese ich z.B. wieder den hier auf Heise von/zu Wolf-Dieter Ringguth (Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in MeckPomm):

Er warnte zugleich vor einem zu leichtsinnigen Umgang mit persönlichen Daten. Die jüngsten Fälle illegalen Datenhandels hätten gezeigt, dass jeder Einzelne sehr umsichtig mit seinen Daten umgehen müsse. “Man muss sich der Tatsache bewusst sein, dass bei jeder Suche und jeder Bestellung im Internet Spuren hinterlassen werden.”

Der vorhandene Missbrauch von Daten ist grossteils gesetzlich verboten; Wenn man nun als Verbraucher z.B. im Internet etwas bestellt und entgegen bestehender gesetzlicher Regelungen die Daten weitergegeben werden, muss sich das nicht der Verbraucher entgegen halten lassen. Was ist die Logik dieser Aussage: Wer etwas im Internet oder via Telefon bestellt ist es selber Schuld wenn Schindluder betrieben wird.

Ob das so sinnvoll ist, mag ich bezweifeln – ich selbst bestelle gar nichts mehr im Internet, schon seit längerem. Das hat neben dem Datenschutz aber auch andere Gründe, z.B. dass ich es einfach schöner finde ein Buch in meinem kleinen Buchladen zu bestellen und 1-2 Tage zu warten bis es da ist. Ob jemand diesen Weg geht, ist aber seine persönliche Entscheidung, wer es nicht tut, dem darf man keinen Vorwurf machen.

Nochmals muss aber klargestellt werden, dass wenigstens jetzt mit Weitblick agiert werden sollte. Etwa “Twister” meint bei Heise auch, dass mehr Verbote unnütz sind, weil die bisher bekannten Missbrauchsfälle allesamt ohnehin verbotenes Verhalten wären. Das stimmt einerseits – andererseits ist es die Frage, ob man die von vornherein erlaubte Weitergabe von Konsumenten-Daten via Auskunfteien oder “freiwilliger” Schufa-Klauseln nicht endlich in den Griff bekommen will. Nur weil ein Verhalten, wie die ausufernden Aufkunfteien, gesetzlich legal ist, ist es noch lange nicht legitim.
Den Hinweis auf “bekannte Missbrauchsfälle” bringen Politiker schon zur genüge – unser Job ist es daher, noch nicht bekannte Missbrauchs- und Problemfälle rechtzeitig anzuprangern. Andernfalls bleibt nicht mehr viel Platz zwischen Datenschützer und Politiker und man kann sich hier einreihen.

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