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Podiumsdiskussion in Köln

16.09.2009

Terminhinweis: Heute abend gibt es in Köln iene Podiumsdiskussion zum Thema “Datenschutz ist Bürgerrecht”, veranstaltet von den Grünen, dabei ist aber auch ein Pirat.

Anmerkung: Ich selber bin heute Abend nicht da, ich habe eine andere dringende Veranstaltung – wäre aber gerne gekommen.

Im übrigen wünsche ich mir, dass die Verantwortlichen in der Politk anfangen die Begrifflichkeiten “Bürgerrechte” und “Menschenrechte” zu analysieren und deren Verwendung zu klären. Denn: Nicht jedes Bürgerrecht ist auch ein Menschenrecht und auch wenn ich mich selbst (aus historischen Gründen!) als “Bürgerrechtler” bezeichne, bin ich letztlich wohl eher ein Menschenrechtler.

Unser Grundgesetz selbst trennt sehr sauber zwischen Bürgerrechten (der Jurist nennt sie “Deutschen-Rechte”, etwa in Art. 11 GG zu finden) und Menschenrechte (“Jedermann-Rechte”).

Dieser Hinweis wird den meisten Lesern sicherlich rein akademisch erscheinen – er ist es aber bei weitem nicht. Vielmehr wird diese Unterscheidung in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Ein Beispiel: Die Freizügigkeit des Art.11 GG ist ein Deutschenrecht, ein Bürgerrecht. Wenn ich mir den Herrenchiemsee-Konvent in den 40ern des letzten Jahrhunderts vorstelle, erscheint es mir auch fraglos logisch, dass die dort versammelten Schöpfer des Grundgesetzes gar nicht auf die Idee gekommen sind, dass es sich bei der Freizügigkeit um ein Menschenrecht handeln könnte – wie soll bitte der in den USA lebende US-Bürger ein Recht auf Freizügigkeit in unseren Staatsgrenzen beanspruchen?

Seit der europäisierung wird das aber ad absurdum geführt, denn während Art.11 GG (der übrigens im historischen Ursprung eng mit der Religionsfreiheit verknüpft ist!) unmittelbar nur deutschen Staatsbürgern zusteht, bietet der EGV eine Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit im gesamten europäischen Raum.

Während dieses kleine Beispiel noch nicht weltbewegend ist, werden wir in den nächsten Jahren zunehmend im Bereich des Wahlrechts Bewegung verspüren: Warum etwa darf ein hier lebender Franzose, der hier arbeitet, Steuen zahlt und alt wird nicht bei der Bundestagswahl mitwählen – wohl aber (teilweise) bei der Kommunalwahl? Um sich selbst und seine Einstellung zu testen: Bei der Europawahl, wählt der in Deutschland lebende Franzose nun via Briefwahl in Frankreich oder in Deutschland?

Diese kleinen Beispiele zeigen, dass das überkommene Verständnis von Bürgerrechten zu Menschenrechten zunehmend wieder an Bedeutung gewinnt und Kritik verdient. Jedenfalls im Zuge der Europäisierung ist im europäischen Raum nicht mehr mit dem Weltbild von 1945 ein europäischer Raum denkbar. Und insofern sind auch die Parteien aufgerufen, an dieser einstmals akademischen Frage wieder anzusetzen – jedenfalls wenn sie die Zukunft gestalten und Visionen entwickeln möchten.

Warum mir das wichtig ist, zeigt ein Blick auf ein FDP-Plakat, das ich in Köln gesehen habe. Dort durfte ich lesen “Bildung ist ein Bürgerrecht”. Nun, das ist es fraglos, aber ich bin eben der Auffassung, dass Bildung ein Menschenrecht ist. Wenn jemand sauber die Begriffe trennt und meint, es sei ein Bürgerrecht, ist diese eine politische Aussage, die direkten Rückschlüsse auf die eigene Politik zulässt.

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