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Orientierungshilfe zu Datenschutz-Informationspflichten

27.11.2018

IITR Information[IITR – 27.11.18] Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Behörden in Bayern) hat aktuell eine lesenswerte Orientierungshilfe zu Informationspflichten nach der EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht.

Die Ausführungen adressieren viele im Zusammenhang mit den Informationspflichten nach Art. 13, 14 EU-Datenschutzgrundverordnung derzeit auch zwischen den Aufsichtsbehörden diskutierte Fragestellungen.

Wenngleich die Orientierungshilfe für Unternehmen in Bayern keinen rechtlich bindenden Charakter hat, beinhaltet diese dennoch zahlreiche praktische Empfehlungen, an denen sich auch Unternehmen orientieren können.

Weitere Informationen: Orientierungshilfe (PDF) einsehen.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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