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Operation Yeti

21.05.2008

Hinweis via lawblog.de:

Bislang hatte ich noch nicht von der “Operation Yeti” gehört. Aber da bin ich in guter Gesellschaft; die Suchmaschinen sind auch nicht schlauer. Fest steht aber, dass im Rahmen der Operation Yeti derzeit Wohnungen von Kreditkarteninhabern durchsucht werden. Wegen des Verdachts, dass diese Personen Kinderpornos besitzen.

Hergeleitet wird dieser Verdacht aus angeblichen Online-Zahlungen in US-Dollar. Diese Zahlungen sollen über Kreditkarten an kommerzielle Webseiten geflossen sein. Auf den Seiten war angeblich verbotenes Material erhältlich. Um was für Seiten es sich handelt, bleibt zunächst offen. In einem mir vorliegenden Durchsuchungsbeschluss ist von der “kommerziellen Webseite OP Yeti” die Rede. Das spricht entweder gegen die Kompetenz des Richters, der den Beschluss erlassen hat. Oder für den Wunsch, Einzelheiten erst mal unter der Decke zu halten.

Mulmig wird mir, wenn ich zum Beispiel lese, dass die Zahlung im betreffenden Fall am 13. April 2004 erfolgt sein soll.

Somit gibt es nun angeblich einen Nachfolger der Operation “Mikado”. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Geschichte ist immer noch anhängig, es wird berichtet sobald sich etwas tut.

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2 Kommentare zu diesem Beitrag:

Torsten

Die Ermittlungen waren bei der Operation Yeti rechtswidrig.
1. gab es keine rechtliche Befugnis für die Ermittlungen, da bis 31.03.2004 ein § 184 Abs.5 StGB galt und nach § 78 StGB die Verfolgungsverjährung in 2006 eingetreten war.
Das BKA (...) hatte Kenntnis, dass es sich um Kreidtmissbrauch handelte und täuschte bei der Kreditkarteninstituten einen § 184 b StGB vor, den es gar nicht gab.
Es hatte einer in GB über 6000 Kreditkartendaten gestohlen, da aber zuviele ihr Geld zurückgeholt hatten, hat dieser für 3 Monate eine kinderpornografische Seite ins Netz gestellt und alle nochmal mit ca. 70 EUR belastet, damit die ihr Geld nicht zurückholen.

Wenn jemand auch noch unschuldig verfolgt wurde, bitte melden!

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