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Nichts zu verbergen?

04.03.2008

Auch der Staat hat mitunter etwas zu verbergen, wie nun ein juristisches Blog berichtet – der dortige Schreiber hat nämlich einen interessanten Hinweis gefunden, den das Zollkriminalamt an das Hauptzollamt weiteregegeben hat:

Beim Aufrufen verdächtiger Internet-Homepages über einen Arbeitsplatzcomputer der Bundesfinanzverwaltung kann der “Besucher” vom Seitenbetreiber mit geeigneter Software als Behörde identifiziert werden.

Für Nachrecherchen zum aktuellen Vorgang schlage ich daher die ermittlungsunterstützende Einbindung der ZIRE oder die Nutzung ggf. vorhandener Stand-Alone-PCs vor.

Gefunden bei McNeubert.

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