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Landesrundfunkanstalt oder Stasi?

04.06.2008

Ich hatte schon im September 2007 was dazu geschrieben, inzwischen wurde der 10. Rundfunkstaatsänderungsvertrag unterzeichnet und wird bald in Kraft treten. Zwar gibt es dazu einige besprechungen, aber kaum einer hat sich um den ominösen neuen §8 IV des Rundfunkgebührenstaatsvertrages gekümmert. Der aber Beachtung verdient, gibt er durch Zugriff auf Kundendateien, frei dem Motto: Wer einen Fernseher kauft, bekommt Post. Unangenehme Post.

Der §8 IV des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (hier als PDF, auf Seite 27 reinsehen) sieht so aus:

Die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die von ihr beauftragte Stelle nach Absatz 2 kann zur Feststellung, ob ein den Vorschriften dieses Staatsvertrages genügendes Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, und zur Verwaltung von Rundfunkteilnehmerverhältnissen personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass
1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die
Gebührenpflicht zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand
der nach § 3 angemeldeten Rundfunkteilnehmer und
2. sich die Daten auf Angaben zu
a) Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer bestimmten Personengruppe,
b) Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen,
c) Vor- und Familiennamen,
d) Titel,
e) Anschrift und
f) Geburtsdatum
beschränken und kein erkennbarer Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat. Es dürfen keine Daten, die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern könnten, an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden. Die Daten sind spätestens zwölf Monate nach ihrer Erhebung zu löschen. Sie sind unverzüglich zu löschen bei Feststellung des Nichtbestehens oder des Bestehens eines Rundfunkteilnehmerverhältnisses, das den Voraussetzungen dieses Staatsvertrages entspricht. Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenvermittlungsverordnungen der Länder bleibt
unberührt.”

Das Ziel ist klar: Wer einen Fernseher kauft, soll erfasst werden und direkt geprüft werden, ob er auch Rundfunkgebühren zahlt. Der Aufmerksame Leser hat dabei Sorgen, was z.B. die “Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer bestimmten Personengruppe” sein soll – da die Berufsgruppe einzeln abgefragt wird, kann es nur um so etwas wie einen sozialen Status gehen.

Meine Hoffnung, dass durch diese Gesetzesänderung den Menschen klar wird, warum diese so genannten “Kundenaccounts” und “Bestellhistorien” nicht nur positiv zu sehen sind, ja warum man sogar dagegen sein sollte, hat sich nicht erfüllt. Und selbst jetzt, wo der Staat anfängt auf diese Kundendateien systematisch Zugriff zu nehmen, findet es kaum Beachtung. Ändern wird es sich wahrscheinlich erst, wenn flächendeckend “Kontrollbriefe” bei Fernsehkäufern eingehen.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

trwbcude

Es geht wohl eher um Internetzugänge.

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