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Home-Office: Checkliste der Datenschutz-Aufsicht Bayern

27.05.2020

IITR Information[IITR – 27.5.20] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern) hat unter dem Titel “Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice: Best-Practice-Prüfkriterien” eine Checkliste für die Unternehmenspraxis veröffentlicht.

Die Aufsichtsbehörde schreibt zu dem Papier:

“Nachdem nun einige Wochen im Homeoffice vergangen sind, soll diese Handreichung einen Überblick über die wichtigsten Praxismaßnahmen im Homeoffice entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben geben. Im Sinne einer gezielten Prävention von Datenschutzverstößen soll damit im momentanen „neuen Alltag“ eine gesteigerte Sensibilisierung für dieses Thema erreicht und mit konkreten Prüffragen der eigene Stand der Umsetzung unterstützt werden. Die aufgeführten Prüfpunkte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern stellen einen Best-Practice-Ansatz dar, der bspw. von Seiten der Geschäftsführung oder des Datenschutzbeauftragten im Sinne einer Soll-Ist-Überprüfung verwendet werden kann. Dabei ist es nicht bei allen Punkten immer der Fall, dass diese umgesetzt werden müssen – dann ist jedoch eine kurze kritische Hinterfragung des Grundes samt kurzer Dokumentation angeraten.”

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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