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Google Analytics: Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde überprüft Webseiten

07.05.2012

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den Unternehmensbereich) überprüft derzeit mittels einer Software, ob auf Webseiten Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt wird.

In der Pressemitteilung vom 7. Mai 2012 heißt es dazu:

“(…) Die Webseitenbetreiber in Bayern, die noch Defizite bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aufweisen, werden von uns angeschrieben und in einem ersten Schritt aufgefordert, diese zu beheben. Wir sehen dies als Beitrag zur Qualitätssicherung für die Unternehmen einerseits und Sicherstellung des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Nutzer andererseits an” so Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. (…)

Ende Mai 2012 plant das BayLDA dann einen zweiten Prüfdurchgang mit den neu hinzugekommenen Internetadressen durchführen. “Ziel dieser Aktion ist es primär, datenschutzkonforme Zustände beim Einsatz von Software zur Erfassung des Nutzerverhaltens im Internet zu erreichen. Aus diesem Grund wird das BayLDA im Rahmen dieser Prüfung bei Feststellung von Verstößen zunächst keine Bußgeldverfahren einleiten, sondern erst dann, wenn ein Webseitenbetreiber sich nach entsprechender Aufforderung durch das BayLDA sein Programm anzupassen, nachhaltig weigert oder nicht reagiert.” so Thomas Kranig weiter.”

  • Webseitenbetreiber können hier nachlesen, in welcher Form Google Analytics weiterhin datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Zum Artikel…

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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