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Freitagskommentar zu Wikileaks und Datenschutz

11.02.2011

Außergewöhnliche Wege sind manchmal notwendig, ergeben sich aus technologischen und gesellschaftlichen Weiterentwicklungen. Lassen wir also die Person Assanges außen vor.

Staatsgeheimnis, und Datenschutz, das sind zwei nahe verwandte Themenkreise, die sich in einer Demokratie überlappen.

Datenschutz, das könnte der Schlüsselbegriff für die zukünftige Entwicklung unseres Staates sein, egal ob wir den auch noch Demokratie nennen wollen.

Ein Bürger sollte so viel Datenschutz wie möglich gegenüber seinem Staat geltend machen können. Damit er durch diesen Staat, den er ja kontrollieren können sollte nicht ausgerechnet, ausgebootet, gelenkt und kanalisiert werden kann.

Hingegen sollte ein sich demokratisch nennender, sondern tatsächlich auch legitimierender Staat so wenig wie mögliche Geheimnisse vor seinen Bürgern haben dürfen. Ich gebe hier die Ansicht von Kant wieder, nachzulesen u.a. im Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland:

„Alle auf das Recht anderer Menschen bezogenen Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.“

Kants möglicher Grundgedanke:

Ein zu kontrollierendes Staatswesen ist auf den Zugang zu freier Information angewiesen.

Nur dann wäre, wie in einer Demokratie, wie in unserem Grundgesetz angedacht, der Bürger in der Lage, sinnvolle Entscheidungen fällen und durch Wahl auf das Schicksal seines Gemeinwesens Einfluss nehmen zu können, also seinen Staat mitbestimmen und letzten Endes kontrollieren zu können.

Je weniger freie Information ihm dazu zur Verfügung steht, oder je mehr der zu kontrollierende Staat eine zur Verfügung gestellte Information beeinträchtigt, desto unmöglicher wird es dem Bürger, seinen Staat und dessen Handeln durch die in einer Wahl geäußerte Willenserklärung wirksam kontrollieren zu können.

Demokratie ist von freiem Informationszugang abhängig.

Dem stelle ich hier ein Zitat des Bundesinnenministers Thomas de Maizière entgegen, veröffentlicht am 10.2.2011.

Dieser hat Enthüllungsplattformen im Internet das Recht abgesprochen, vertrauliche Informationen von Regierungen zu veröffentlichen. “Geheimnisse sind wichtig”, sagte der Minister am Donnerstagabend bei einer Podiumsdiskussion des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. “Das zu schützen, ist für einen Staat, gerade für einen demokratischen Staat, legitim und wichtig.” Bei Diktaturen hingegen sei die moralische Rechtfertigung, Transparenz herzustellen, eher gerechtfertigt.

Lassen wir mal Kinkerlitzchen wie IP-Tracking, gläserner Fahrer und dergleichen beiseite.

Ich möchte an dieser Stelle auf die Diskussion um die Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz von 2002 verweisen.

Nach Ansicht der Deutschen Vereinigung für Datenschutz verkehren die jüngsten – auch in der Regierung strittigen – Regelungsvorschläge die ursprüngliche „Transparenzabsichten“ in ihr Gegenteil. „Es ist zu begrüßen, dass die Regierung kurz vor Ende der Legislaturperiode dieses überfällige Projekt überhaupt noch anfasst“, sagte damals Herr Weichert. „Sie sollte sich aber nicht dadurch der Lächerlichkeit preisgeben, dass sie dabei mehr Öffentlichkeit ausschließt als heute schon im Rahmen von Ermessensausübung bei der Informationspolitik möglich ist.“ Wer die Kontrolle ins Belieben derjenigen stelle, die kontrolliert werden sollen, begebe sich auf das Niveau einer Bananenrepublik. Nach den Korruptions- und Finanzskandalen müsse sich Deutschland von diesem Image gerade befreien. „Wer Korruptionsbekämpfung mit Transparenz bekämpfen will – und dies ist aus bürgerrechtlicher und demokratischer Sicht absolut sinnvoll -, der kann die korruptionsgefährdetsten Bereiche des Staates von der Transparenz nicht ausschließen“, forderte Herr Weichert.

Lesenswert war in dieser Woche auch der folgende Artikel:

“Von der Öffentlichkeit unbemerkt, einigten sich das Bundesgesundheitsministerium, die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die sogenannten Ambulanten Kodierrichtlinien. Danach werden zu den Krankheiten zugehörige Nummern in der Krankenakte des Patienten vermerkt und zu Abrechnungszwecken an die Krankenversicherungen durchgereicht. Nach den Ambulanten Kodierrichtlinien sollen nun noch mehr Daten von Patienten erfasst und an die Krankenkassen weitergegeben werden.

„Nur mit einer möglichst detaillierten Kodierung lässt sich die Morbidität der Versicherten verlässlich darstellen. Sie ist die unverzichtbare Grundlage für die Verhandlungen mit den Krankenkassen, um die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ab 2013 weiterentwickeln zu können. … Die [Ambulanten Kodierrichtlinien] sind somit bares Geld wert.“ Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.

Dem entgegen steht die in § 3a des Bundesdatenschutzgesetzes festgeschriebene Datenvermeidung und Datensparsamkeit – ein, mit seinen schwammigen Formulierungen, recht stumpfes Schwert.

Es ist zwischen der Zeit der Ärzte für Patienten und den Daten der Controller über die Patienten abzuwägen. Wobei Letzteres in der aktuellen Konstellation den Effekt mit sich bringt, dass Patientendaten in datenschutztechnischen Drittweltländern landen, wie bei der DAK und Healthways beobachtet werden konnte.

Aber anstatt sich mit solchen Fragen zu beschäftigen, kümmert sich unsere Heldin des Datenschutzes, Ilse Aigner, lieber um Daten, die öffentlicher nicht sein können – um Fassaden.”

Wollen wir gar nicht daran denken, wer alles an diesen Datensammlungen Gefallen haben dürfte, von Versicherungen angefangen bis zu all jenen, die jede Art von Gebrechlichkeit ausschließen wollen, von was auch immer.

Vor wenigen Wochen war zu lesen: Deutschland drohen weitere Auseinandersetzungen zum Datenschutz. FDP-Politiker Burkhard Hirsch kritisiert in Erfurt das Eingreifen in die Grundrechte.

“Wenn der Staat auf den wohlleisen Sohlen des vorauseilenden Beschützers daher kommt, ist Vorsicht geboten.” In den vergangenen sechs Jahren habe es 14 Verfassungsbeschwerden gegeben, weil gesetzliche Regelungen nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmten.

Und Hirsch zählte auf: Großer Lauschangriff, das Scannen von Kfz-Kennzeichen, Vorratsdatenspeicherung, online PC-Durchsuchungen oder das Luftsicherheitsgesetz. Formulierungen wie “Einwirkung auf ein Luftfahrzeug mit Waffengewalt” oder “Bundestrojaner” würden Eingriffe in die Grundrechte der Menschen eher verschleiern, nicht benennen.

Wie sagte de Maizière?

“Geheimnisse sind wichtig”, sagte der Minister am Donnerstagabend bei einer Podiumsdiskussion des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. “Das zu schützen, ist für einen Staat, gerade für einen demokratischen Staat, legitim und wichtig.” Bei Diktaturen hingegen sei die moralische Rechtfertigung, Transparenz herzustellen, eher gerechtfertigt.

Es geht um Transparenz. Für den Innenminister ist klar, bei wem diese Transparenz gegeben sein muss, und so stellt dieser Staat diese bei seinen Bürgern her. Dabei fordert er diese Transparenz ein nicht nur für sich, sondern auch für seine Hilfskonstruktionen, wie Körperschaften Öffentlichen Rechts, GEZ, Kassenärztliche Vereinigungen und dergleichen mehr. Googeln Sie mal.

Der Bürger jedenfalls wird auf Transparenz dieses Staates wohl verzichten müssen. Es fehlt ihm an der moralischen Rechtfertigung, diese auch für eine Demokratie fordern zu müssen. Es langt, dass er wählen geht.

Assange ist ein Träumer. Kant wohl auch.

Autor: Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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