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Freitagskommentar: Autowerkstatt

25.05.2012

Dieses Schild findet sich in einer Autowerkstatt:

“Liebe Kunden, unsere Kalkulation beinhaltet:

  • Miete
  • Gehälter
  • Mehrwertsteuer
  • Lohnsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Mineralölsteuer
  • Ökosteuer
  • Grundsteuer
  • Kirchensteuer
  • Gewerbekapitalsteuer
  • KFZ-Steuer
  • Zinsabschlagssteuer
  • Versicherungssteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Beiträge an
  • Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Invaliditätsversicherung
  • Angestelltenrentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Lebensversicherung
  • Feuerversicherung
  • Einbruch,- Diebstahl Versicherung
  • Haushaltshaftpflichtversicherung
  • KFZ- Haftpflichtversicherung
  • KFZ Kaskoversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfall-, Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung

Gebühren für:

  • Gas
  • Wasser
  • Strom
  • Heizung
  • Straßenreinigung
  • Telefon
  • Porto
  • Fax
  • Internet
  • Zahlungsverkehr
  • GEZ
  • Mülltrennung
  • Sondermüll
  • Müllabfuhr
  • Abwasser
  • Kaminkehrer
  • Krankenkassenumlage
  • Autobahnmaut
  • Kurierdienst
  • Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Eichamt
  • Feuerlösch und Elektroprüfung

Reparatur und Instandhaltung von:

  • Geschäftsräumen
  • Betriebsausstattung
  • Arbeitskleidung
  • Werbekosten
  • Soziale Leistungen
  • Ausbildungs- und Fortbildungskosten
  • Wartungskosten für Hard- und Software

Kosten für:

  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Jahresabschluss”

Erstaunlich, wenn man zusammengestellt liest, was alles beglichen werden muss. Und was davon wiederum auf Bestimmungen und Zusatz-Forderungen des Gesetzgebers beruht.

Bei der Erfüllung der allermeisten dieser Forderungen fallen Daten an.

Natürlich sind dies noch nicht sämtliche Daten, die der Staat über uns zusammenträgt. Es fehlen sämtliche Daten, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen erhoben werden.

 

Autor:
Eckehard Kraska

Telefon: 089-1891 7360
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E-Mail: email@iitr.de

 

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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