Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für externe Datenschutzbeauftragte”) abzusichern.
Was kostet die Versicherung – drei typische Szenarien
Die Kosten für die Versicherung richten sich generell nach drei Faktoren:
- Ihr jährlicher Umsatz.
- Höhe Ihrer gewünschten Versicherungssumme.
- Umfang Ihrer gewünschten Absicherung.
Zusätzlich gibt es u.a. folgende Rabattierungsmöglichkeiten:
- Sonderkonditionen für Existenzgründer
- Rabatt bei mehrjähriger Laufzeit
Wir haben drei typische Szenarien durchgerechnet:
Beispiel 1:
Abgesicherte Tätigkeit: selbständiger externer Datenschutzbeauftragter
Jährlicher Umsatz: 20.000,- Euro
Versicherungssumme: 100.000,- Euro
Jahresnettoprämie: 200,- Euro (zzgl. 19% Steuer)
Beispiel 2:
Abgesicherte Tätigkeit: selbständiger externer Datenschutzbeauftragter
Jährlicher Umsatz: 125.000,- Euro
Versicherungssumme: 500.000,- Euro
Jahresnettoprämie: 500,- Euro (zzgl. 19% Steuer)
Beispiel 3:
Abgesicherte Tätigkeit: Beratung und Schulung IT-Sicherheit und selbständiger externer Datenschutzbeauftragter
Jährlicher Umsatz: 750.000,- Euro
Versicherungssumme: 2.000.000,- Euro
Jahresnettoprämie: 1.300,- Euro (zzgl. 19% Steuer)
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,Telefon: 089-1891 7360
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