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EU-Kommission: Reaktion auf EuGH-Urteil zu Safe Harbor

07.11.2015

IITR Information[IITR – 7.11.15] Die europäische Kommission hat in Reaktion auf das EuGH-Urteil zu Safe Harbor erste Leitlinien für transatlantische Datenübermittlungen veröffentlicht. Zugleich fordert die EU-Kommission eine rasche Einigung auf einen neuen Rechtsrahmen als Konsequenz aus dem Urteil.

In der begleitenden Pressemitteilung heißt es dazu unter anderem:

  • Das Safe-Harbor-Abkommen kann nicht mehr als Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten dienen.
  • Die Kommission wird die Verhandlungen über einen neuen und soliden Rahmen für transatlantische Übermittlungen personenbezogener Daten fortsetzen und zum Abschluss bringen, wobei dieser Rahmen die Anforderungen des Urteils erfüllen muss, insbesondere in Bezug auf die Beschränkungen und Garantien bezüglich des Zugriffs auf personenbezogene Daten durch die US-amerikanischen Behörden.
  • Darüber hinaus werden weitere Angemessenheitsbeschlüsse geändert werden müssen, damit die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten auch künftig Beschwerden von Einzelpersonen ungehindert nachgehen können.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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