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EU-Datenschutz: Verschärfte Meldepflichten für Telekommunikationsbetreiber und Internetprovider im Datenverlustfall

03.07.2013

[IITR – 03.07.13] Unter Führung der Europäischen Kommission wurden die Vorgaben für Telekommunikationsbetreiber und Internetprovider konkretisiert bzw. verschärft, im Datenverlustfall die Aufsichtsbehörden innerhalb von 24 Stunden sowie die Betroffenen zu informieren.

Die klarstellende Kommissionsverordnung sieht unter anderem Regelungen für die folgenden Bereiche vor:

  • Information der Behörden über den Datenverlust innerhalb von 24 Stunden
  • Darlegung ergriffener Abwehrmaßnahmen
  • Information der Betroffenen

Weitere Informationen sowie Details zum Hintergrund des Gesetzgebungsverfahren finden sich hier.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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