IITR Datenschutz Blog

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Gutachten zur BDSG-Anpassung

12.08.2016

IITR Information[IITR – 12.8.16] Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern haben Herr Prof. Dr. Mario Martini (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer), Herr Prof. Dr. Jürgen Kühling (Universität Regensburg) sowie Forschungsreferenten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung ein Gutachten zu den Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf das nationale Recht (insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG) erstellt.

Das Gutachten hält dabei einleitend unter der Überschrift “Die Datenschutz-Grundverordnung als Hybrid zwischen Richtlinie und Verordnung” fest:

Dem Ende des unionalen Gesetzgebungsprozesses wohnt ein nicht weniger bedeutender Anfang eines Anpassungsprozesses auf nationaler Ebene inne. Die Verordnung setzt das nationale Datenschutzrecht nachhaltigen Umwälzungen aus. Die wohl wichtigste Erkenntnis für den nationalen Gesetzgeber ist dabei: Die Datenschutz-Grundverordnung gilt zwar unmittelbar. Der Wechsel zur Handlungsform der Verordnung täuscht aber leicht darüber hinweg, dass die DSGVO in der Sache in Teilen eher eine Richtlinie im Verordnungsgewand darstellt. Mit rund vier Dutzend Öffnungsklauseln belässt sie den Mitgliedstaaten reichlich normativen Gestaltungsspielraum für eigene Regelungen (…).

Folgend wird entsprechend systematisch analysiert, welchen Regelungsspielraum die EU-Datenschutz-Grundverordnung der Bundesrepublik in der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes belässt.

Das Gutachten kann im Internet heruntergeladen oder alternativ in Kürze im Buchhandel erworben werden:

Vertiefende Informationen:

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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