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Englische Datenschutz-Aufsichtsbehörde lockert Vorgaben für Cookie-Verwendung

02.02.2013

Die englische Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Information Commissioner’s Office) hat ihre Vorgaben für die Verwendung von Cookies geändert. Hintergrund ist ein Streit um die Auslegungspraxis der so genannten “EU-Cookie-Richtlinie” (Richtlinie als PDF-Dokument) (welche in Deutschland bislang nicht umgesetzt wurde).

Die Aufsichtsbehörde schreibt:

“We first introduced a notice about cookies in May 2011, and at that time we chose to ask for explicit consent for cookies. We felt this was appropriate at the time, considering that many people didn’t know much about cookies and what they were used for. We also considered that asking for explicit consent would help raise awareness about cookies, both for users and website owners. Since then, many more people are aware of cookies – both because of what we’ve been doing, and other websites taking their own steps to comply. We now consider it’s appropriate for us to rely on a responsible implementation of implied consent, as indeed have many other websites.”

Es herrscht innerhalb Europa bislang Unklarheit, wie genau mit den europäischen Vorgaben verfahren werden soll. Ungefähr ein Drittel der europäischen Mitgliedsstaaten hat richtlinienkonforme (sprich: strenge) “Cookie-Gesetze” erlassen, ein Drittel der europäischen Mitgliedsstaaten hat richtlinienwidrige (sprich: Cookies ohne Einwilligung gestattende) “Cookie-Gesetze” verabschiedet, ein Drittel der europäischen Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) hat europarechtswidrig keine “Cookie-Gesetze” verabschiedet.

Die europäischen Vorgaben stehen in der Kritik, da sie (je nach Auslegungsperspektive) Cookies ohne Rücksicht auf ihr datenschutzrechtliches Gefährdungspotential regulativen Vorgaben unterwerfen. Entsprechend ist auch die Kurskorrektur der englischen Aufsichtsbehörde zu interpretieren, künftig den Nutzer nicht gefährdende (sprich nicht ausspähende) Cookies auch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zuzulassen.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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