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Die Digitale Agenda und der Datenschutz

25.08.2014

IITR Information[IITR – 25.8.14] In der vergangenen Woche wurde die Digitale Agenda der Bundesregierung in Berlin vorgestellt. Auf einer von dem TV-Sender Phoenix übertragenen Pressekonferenz wurde vorgetragen, wonach Unternehmen und öffentliche Stellen – abgestuft nach ihrer Relevanz für Deutschland – zukünftig unter anderem verpflichtet werden sollen, Angriffe auf ihre IT-Infrastruktur melden zu müssen. Durch diese Meldepflicht soll die Datensicherheit gesteigert werden, nachdem die bisherige Freiwilligkeit von Meldungen nicht zur erwünschten Sicherheit geführt hat.

Die Nutzung großer Datenströme steht vor der Türe. Auf der Eröffnungszeremonie der CeBIT 2014 wurde Big Data thematisiert, nun muss es umgesetzt werden.

Die digitalen Epochen der letzten Jahrzehnte, wie die Einführung des PC, die Phase der Entstehung großer Software-Schmieden, sodann das Internet mit den dadurch entstandenen Konzernen und derzeit die Social Networks: all dies wurde in den USA umgesetzt und hat hauptsächlich dort zu Weltfirmen geführt, denen wir in Europa wenig entgegenzusetzen haben.

Weiterhin wurde beklagt, daß in den USA eine Förderung neuer Technologien einfacher zu gelingen scheint. Gelder in viel höherem Umfang stünden dort von Privatinvestoren bereit, während sich Deutschland bemühen müsse, hier eine staatliche Förderung dagegenzusetzen.

Unser deutscher Datenschutz wird als Standort-Vorteil gelobt und gleichzeitig sein Ende angekündigt. Er soll 2015 durch die europäische Datenschutzgrundverordnung abgelöst werden.

Um zukünftig weiter vorne mitzuspielen, soll der Netzanschluß in die Fläche Deutschlands hinein vorangetrieben werden.

Die deutsche Regierung kämpft darum, global nicht den Anschluß zu verlieren. Modernisiert Deutschland jedoch, dann dürften einige EU-Länder gegenüber unserem Land noch weiter ins Hintertreffen geraten.

Inzwischen haben wir das Europäische Recht auf Vergessen. Anträge hierzu werden derzeit von Google bearbeitet, was auf der Pressekonferenz kritisch vermerkt wurde. Eine amerikanische Privatfirma sollte nicht über die Grenzen europäischer Meinungsfreiheit befinden.

Eine auf dieser Pressekonferenz nicht gestellte Frage könnte demnach lauten, welche Institution zukünftig über die Meinungsfreiheit in Europa entscheiden soll.

Weitere Informationen:

Verfasser:
Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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