IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW49 2019)

08.12.2019

[IITR – 8.12.19] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Weltweit erste Handy-Erkennungskameras >>> Vernetzte Autos durch Hackerangriffe verwundbar >>> DSGVO-Gutachten: Schutz vor Profiling >>> Wann ein DSGVO-Verstoß wettbewerbswidrig ist).

Montag, 2. Dezember 2019

Im australischen Bundesstaat New South Wales sind am Sonntag Überwachungskameras regulär in Betrieb genommen worden, die nicht nur erfassen, ob Automobilisten zu schnell fahren, sondern auch erkennen, ob sie sich am Steuer korrekt verhalten. Dies berichtet der «Guardian». Es handle sich gemäss der zuständigen Behörde (Transport for NSW) um die weltweit ersten Handy-Erkennungskameras, die Tag und Nacht bei allen Wetterbedingungen arbeiten, um festzustellen, ob ein Fahrer ein Mobiltelefon bediene. www.watson.ch…

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Donnerstag, 5. Dezember 2019

Datenschutz in vernetzten Autos. Vernetzte Autos sind durch Hackerangriffe verwundbar. Kriminelle können die Fahrzeuge aus der Ferne steuern, die Insassen belauschen oder den Antrieb lahmlegen, warnt die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) in einem nun veröffentlichten Report. Holger Holzer, firmenauto.de…

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Freitag, 6. Dezember 2019

DSGVO-Gutachten: Ruf nach besserem Schutz vor Profiling. Rechtswissenschaftler kommen im Auftrag von Verbraucherschützern zum Schluss, dass bei der DSGVO noch Luft nach oben ist etwa im Bereich Datenportabilität. Stefan Krempl, heise.de…

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Samstag, 7. Dezember 2019

Wann ein DSGVO-Verstoß wettbewerbswidrig ist. Das OLG Naumburg hat in zwei Urteilen entschieden, dass ein Verstoß gegen DSGVO-Vorgaben wettbewerbswidrig ist und Mitbewerbern ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn die verletzte Norm im konkreten Fall als Marktverhaltensregelung einzuordnen ist. RA Björn Thorben M. Jöhnke, asscompact.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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