IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW12 2019)

24.03.2019

[IITR – 24.3.19] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Urteil Umfang Auskunftsrecht >>> Ungleiche Regelungen beim Datenschutz >>> Neue Anpassungen für den Datenschutz >>> Was ist eine Verarbeitungstätigkeit >>> Wo gehört das religiöse Leben hin >>> Europäischer Datenschutzausschuss fordert E-Privacy-Verordnung ein >>> EuGH-Generalanwalt: Deutsches Cookie-Recht nicht ausreichend >>> Kursänderung bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde).

Montag, 18. März 2019

Urteil des Landearbeitsgerichts. Datenschutz: Firmen droht Prozesswelle. Das durch die Datenschutzgrundverordnung gestärkte Recht von Arbeitnehmern, vom Arbeitgeber Auskunft zu den über sie gesammelten Daten zu verlangen, könnte zu einer Welle von Prozessen führen. Diese Erwartung äußern Experten angesichts eines noch nicht veröffentlichten Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Andreas Müller, Stuttgarter-Zeitung.de…

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Dienstag, 19. März 2019

Signal-Iduna-Chef beklagt ungleiche Regelungen beim Datenschutz. Die Informationen eines Kunden in der Krankenversicherung dürfe die Signal Iduna nicht in der Lebensversicherung verwenden – hingegen würden Google, Facebook und Amazon „alle Daten in einen Topf werfen und keinen stört es“, pfefferminzia.de…

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Mittwoch, 20. März 2019

Neue Anpassungen für den Datenschutz – das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz. (…) Fazit: Das Gesetz ändert eine große Vielzahl an noch geltenden Bestimmungen. Zwar werden viele praktischen Probleme nicht gelöst, sodass auf ein baldiges 3. DSAnpUG-EU zu hoffen bleibt, allerdings lohnt sich für den Berater dennoch ein Blick auf alle Änderungen, um einen Mandanten auf potentiell notwendige Anpassungen hinweisen zu können. Dr. Martin Schirmbacher, Härting.de…

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Donnerstag, 21. März 2019

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ im Sinne der DSGVO?  Der Verantwortliche hat nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO ein Verzeichnis aller „Verarbeitungstätigkeiten“ zu führen. Möchte ein Unternehmen mit der Erstellung dieser wichtigen Übersicht beginnen, stellt sich unweigerlich die Frage, bis auf welche Detailtiefe diese „Verarbeitungstätigkeiten“ beschrieben werden müssen. Oder anders: was genau ist eine „Verarbeitungstätigkeit“? Carlo Piltz, delegedata.de…

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Donnerstag, 21. März 2019

Glaube, Privatsache und Datenschutz. Wo gehört das religiöse Leben hin? Reinhold Scharnowski, Jesus.ch…

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Freitag, 22. März 2019

Europäischer Datenschutzausschuss fordert E-Privacy-Verordnung ein. haufe.de…

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Samstag, 23. März 2019

EuGH-Generalanwalt: Deutsches Cookie-Recht nicht ausreichend. Im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Adresshändler und Gewinnspielbetreiber hat der Generalanwalt Maciej Szpunar seinen Schlussantrag veröffentlicht. Die Einschätzung des Juristen birgt Sprengstoff gerade für deutsche Website-Betreiber. Denn nach Auffassung des Juristen entsprechen die deutschen Gesetze zum Cookie-Einverständnis nicht dem europäischen Recht. Torsten Kleinz, heise.de…

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Sonntag, 24. März 2019

Zeitenwechsel im Datenschutz. Mehr Sanktionen, weniger Beratungen. Das droht, wenn die Politik die Datenschutz-Aufsichtsbehörden weiterhin personell und finanziell zu knapp hält. Die bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hat für den Standort Bayern jetzt eine drastische Kursänderung angekündigt. Christiane Schulzki-Haddouti/Zeit Online, Golem.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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