IITR Datenschutz Blog

Der geheime BKA-Datenschutzbeauftragte? (Update)

16.12.2008

Hal Faber berichtet (und alle so scheint es springen auf den Zug), dass beim BKA der Datenschutzbeauftragte (DSB) so geheim sein soll, dass man seinen Namen offiziell nicht kennt. Faber hätte natürlich recht damit, dass dies lächerlich wäre, weil es in der Tat mit der bisherigen Vorstellung eines Datenschutzbeauftragten nicht vereinbar wäre: Es ist gängiger Usus, auch in der Literatur, dass der Kontakt zum DSB durch die Betroffenen unmittelbar möglich sein muss.

Hinweis: Meine Analyse der Frage ist nun hier zu finden.

Das Problem ist nur: Ich finde den BKA-DSB zur Zeit nirgendwo. Im aktuellen BKA-Gesetz ist vom DSB keine Rede. Und im zur Zeit bekannten BKA-Gesetz-Entwurf auch nicht. Wahrscheinlich liegt Heise die ganz aktuelle Fassung vor, die ich nicht habe – das mag sein, dann wäre ich dankbar, wenn man mich auf die aktuelle Fassung mit Link mal hinweist.

Dann kann ich vielleicht mehr zum Thema schreiben, z.B. wie die rechtliche Lage der Situation ist. Vielleicht kann ich dann auch den lieben D. Wiefelspütz verteidigen, der wiedermal mehr schlecht als recht auf Abgeordnetenwatch versucht hat, sich bürgerfreundlich zu zeigen.

So oder so bin ich zur Zeit skeptisch, ob die Aufregung so sinnvoll ist: Wenn der Posten neu geschaffen wird, gibt es logischerweise noch keinen BKA-DSB, also kann man auch keinen Benennen – selbst wenn die Personalie längst feststehen sollte.
Und ich bin wiedermal kritisch, dass allerorts das Zitat von Faber zu finden ist, ohne dass man Primärquellen (also den Gesetzestext) vorweisen kann. Medienkompetenz ist auch bei Bloggern wichtig. Und das Autoritätsargument (“Aber es hat Hal gesagt”) ist witzlos.

Update: Danke für die Mails und auch an das RA-Blog – den Text findet man hier. Und keine Seitenhiebe, auch ich muss/kann nicht immer alles direkt wissen. Denkt an mein Motto: Immer lieber offen fragen. Oder mit Naisbitt: Man muss nicht immer Recht haben oder alles wissen – macht vieles einfacher. Und ist ausserdem ehrlicher.

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4 Kommentare zu diesem Beitrag:

Das ist falsch. Wie im entsprechenden WWWW nachzulesen ist, heißt der
Datenschutzbeauftragte Burkhard H. Er ist nicht geheim, er ist nur
nicht ansprechbar. Interviews oder Anfragen an Herrn H. sind derzeit
nicht möglich und werden von der Pressestelle abgeblockt.

Nun, so falsch ist es nicht - ich zitiere mal aus dem Artikel:

"Beim BKA wird der Name des Datenschutzbeauftragten verschwiegen, Interviews mit ihm werden abgeblockt."

Aber es stimmt, zumindest bei Hal ist es so zu lesen, dass der DSB verheimlicht wird, aber (jedenfalls nach der Nennung bei Heise) inzwischen sicherlich nicht mehr geheim ist.

Mit Blick auf die Blogs und inzwischen auch Presse (etwa die taz von gestern) ist es aber offensichtlich, dass sich durchgesetzt hat, zu behaupten, er wäre geheim. Hier wollte ich ansetzen. Dazu nur

http://rivva.de/about/http://blog.fefe.de/?ts=b7b8a129

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/bka-haelt-datenschuetzer-geheim/

Das Wesentliche inzwischen ist aber, dass ich zu dem Schluss komme, dass eine Namensnennung oder ein pressekontakt gar nicht als Anspruch besteht:

https://www.iitr.de/blog/der-geheime-bka-datenschutzbeauftragte-ii/

Ich finde auch, dass das als Ergebnis unschön ist, aber eben nicht ungewöhnlich oder so neu.

Das nächste Problem ist ja auch, dass ich den Namen bisher nicht offiziell finde - zwar im Heise Artikel (und ich vertraue darauf, dass Sie hier einfach gute Infos haben), aber es ist eben nichts offizielles. Was ist, wenn der morgen abberufen wird - ist er dann nicht wieder "geheim"? Wie "nicht-geheim" kann eine inoffizielle Information, die offiziell verschwiegen wird, denn sein?

Auch ich gebe hier gerne mal inoffizielles bekannt und lebe von dem Vertrauen meiner Leser, aber auch ich erwarte von den Lesern hier eine gewisse grundlegende Kritik an meinen Inhalten.

Jedenfalls solange sie keine offizielle Quelle angeben (soweit ich das weiss tun sie das nicht?) muss ich daher kritisch bleiben.

Den Namen des BKA-DSB habe ich übrigens gekürzt, weil ich ihn hier nicht im Volltext stehen haben möchte. In einem Datenschutz-Blog sollte das klar sein, auch wenn man ihn inzwischen über Google via Heise ausgeschrieben findet. Aber ich muss irgendwo den Grundsätzen dieses Blogs treu bleiben.

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