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Datenschützer veröffentlichen Vorgaben für Portalbetreiber

22.04.2008

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben erstmals Leitlinien für Betreiber von sozialen Netzwerken sowie von Bewertungsportalen veröffentlicht. Zwei entsprechende Beschlüsse sind das Resultat ihrer zweitägigen Sitzung in Wiesbaden.

Download hier: Datenschutz & Internetportale

Ausführungen dazu gibt es hier bei Heise, ich selbst teile bereits seit 2007 die Einschätzung, dass Angebote wie Spickmich.de als “Auskunfteien” zu betrachten sind und entsprechend das Datenschutzrecht anzuwenden ist.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

So moniere ich z.B., dass in den Urteilen aus Köln die datenschutzrechtlichen Regelungen vollkommen aussen vor geblieben sind. Andernfalls kann man schnell zu dem Schluss kommen, dass zwar vielleicht noch die Erhebung der Noten erlaubt ist, die ermittelten Noten aber nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen - ausser der Betroffene stimmt dem zu. Analog ist an das Schufa-Verfahren zu denken.

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