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Datenschutz: EuGH Vorlage durch Österreich: Widerspricht EU-Vorratsdatenspeicherung der EU‐Grundrechtecharta?

22.12.2012

In einer entsprechenden Pressemitteilung des österreichischen Verfassungsgerichtshof vom 18.12.2012 heißt es: “Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die EU‐Richtlinie über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung der EU‐Grundrechtecharta widersprechen könnte. Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben aus diesem Grund den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet und ihm Fragen zur Auslegung der EU-Grundrechtecharta vorgelegt.”

“Die Vorratsdatenspeicherung betrifft fast ausschließlich Personen, die keinen Anlass für die Datenspeicherung gegeben haben. Die Behörden ermitteln ihre Daten und sind über das private Verhalten solcher Personen informiert. Dazu kommt das erhöhte Risiko des Missbrauchs”, erklärt VfGH‐Präsident Gerhart Holzinger zu den Bedenken. Und weiter: “Der Verfassungsgerichtshof ist verpflichtet, den EuGH einzuschalten, wenn er Zweifel an der Gültigkeit bzw. Auslegung von Unionsrecht hat. Wir haben Zweifel daran, dass die EU‐Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Rechten, die durch die EU‐Grundrechtecharta garantiert werden, wirklich vereinbar ist”.

  • Volltext der Pressemitteilung (PDF)
  • Vorlagebeschluss des Gerichts (PDF)
  • Begleitender Artikel in der englischen Presse

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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