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EU-Kommission bestätigt: Israel hat angemessenes Datenschutzniveau

03.02.2011

Per Beschluss vom 31. Januar 2011 hat die EU-Kommission festgestellt: “Der Staat Israel verfügt im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG über ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union (…).” Dies wird den künftigen Datenverkehr zwischen europäischen und israelischen Unternehmen erheblich erleichtern.

Hintergrund

Gemäß § 4b, c des Bundesdatenschutzgesetzes ist eine Datenübermittlung von deutschen Unternehmen an Unternehmen im Ausland solange unbedenklich, solange sich diese Unternehmen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) befinden. Sollen die Daten an ein Unternehmen in einem anderen Land übertragen werden, muss gesondert geprüft werden ob die Stelle, welche die Daten erhalten soll, ein angemessenes Datenschutz-Schutzniveau aufweist (weitere Details finden Sie hier).

Angemessenes Schutzniveau für manche Länder von EU-Kommission bestimmt

Die EU-Kommission hat für einige Länder (z.B. Kanada, Argentinien, Schweiz, Guernsey und Isle of Man) bereits das angemessene Datenschutz-Schutzniveau nach der dortigen Gesetzeslage für das ganze Land bestimmt. Soll in ein anderes Land übertragen werden, dass von der EU-Kommission nicht offiziell anerkannt wurde, muss das angemessene Schutzniveau für den Einzelfall festgestellt werden (hierzu können beispielsweise im Einzelfall so genannte „EU-Standardvertragsklauseln“ oder konzernweite verbindliche Datenschutz-Regeln verwendet werden; bei der Datenübermittlung in die USA sind zudem ergänzend weitere Alternativregelungen möglich).

Künftige Erleichterung bei Datenaustausch mit israelischen Unternehmen

Diese Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus sind nun künftig bei Datentransfers zwischen europäischen und israelischen Unternehmen nicht mehr erforderlich.

Gerade mit Hinblick auf die starke israelische IT-Industrie ist die Entscheidung auch für deutsche Unternehmen von Interesse: mit der Entscheidung der EU-Kommission ist es nun wesentlich einfacher möglich, Daten zwischen deutschen und israelischen Unternehmen (beispielsweise im Rahmen von Outsourcing-Projekten) auszutauschen.

 

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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