IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW6 2011)

12.02.2011

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Bewerbungsunterlagen, Ambulante Kodierrichtlinien, Datenspeicher in Pkw, Facebook Like-Button, Speicherung von IP-Adressen, Translate App für das iPhone, Stiftung Datenschutz, Xing).

Sonntag, 6. Februar 2011

Von der Öffentlichkeit unbemerkt, einigten sich das Bundesgesundheitsministerium, die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die sogenannten Ambulanten Kodierrichtlinien. Bisher werden die Krankheiten der Bundesbürger nach dem internationalen Standard ICD-10-GM formalisiert. Danach werden zu den Krankheiten zugehörige Nummern in der Krankenakte des Patienten vermerkt und zu Abrechnungszwecken an die Krankenversicherungen durchgereicht. Nach den Ambulanten Kodierrichtlinien sollen nun noch mehr Daten von Patienten erfasst und an die Krankenkassen weitergegeben werden.

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Montag, 7. Februar 2011

Tendenz zum gläsernen Fahrer. Für Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, gibt es nicht nur im Internet Klärungsbedarf, sondern auch im Straßenverkehr. Datenschützer Petri warnte, dass der Gebrauch moderner Informationstechnologie zu detailgenauen Aussagen über einzelne Verkehrsteilnehmer führen könnte. Datenspeicher in Pkw zum Nachvollziehen von Unfällen oder die Auswertung von Daten aus Handys für Stauwarnungen würden das verdeutlichen. ‘Man hätte dann nicht mehr nur Zugriff auf einzelne Daten, sondern auf ganze Datensysteme, die sehr sensibel sind’, sagte Petri. ‘Durch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr geben die Bürger nicht ihren Anspruch auf grundrechtlichen Schutz auf’, sagte Petri.

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Dienstag, 8. Februar 2011

Onlinehändler wegen Facebooks Like-Button abgemahnt. Kanzlei Dr. Bahr: die Allmedia GmbH hat aktuell ein Unternehmen abgemahnt, das auf ihrer Webseite den “Like-Button” von Facebook integriert hat. Einige Experten sind überzeugt, diese Abmahnungen könnten keinen Erfolg haben. In der täglichen Rechtspraxis aber kann und darf ein Webseiten-Betreiber sich auf einen solchen Standpunkt nicht verlassen. Mehr…

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Die Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG setzt nicht voraus, dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. Es genügt vielmehr, dass die in Rede stehende Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinn verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebs entgegenzuwirken. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof und nahm dabei auch gleichzeitig zu den Voraussetzungen für die Befugnis, dynamische IP-Adressen zum Zweck der Entgeltermittlung und Abrechnung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 TKG zu speichern, Stellung. Mehr…

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Mittwoch, 9. Februar 2011

Die kostenlose Google Translate App für das iPhone übersetzt diktierte Sätze und Wörter und spricht die Ergebnisse vor. Die Spracherkennung gibt’s für 15 Ausgangssprachen. Mehr…

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Freitag, 11. Februar 2011

Nach der Freigabe einer Anschubfinanzierung in Höhe von zehn Millionen Euro für die von Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag geplante Stiftung Datenschutz sieht die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz das “Baby”, das mit einigen Komplikationen das Licht der Welt erblickte, auf einem guten Weg. Es sei “jetzt in den Kindergarten gekommen” und werde hoffentlich bald erwachsen. Mehr…

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Samstag, 12. Februar 2011

Datenschützer raufen sich nicht selten die Haare, wenn sie beobachten, wie leichtfertig Nutzer sozialer Netzwerke private Informationen über sich preisgeben. Im Vergleich zu Facebook ist das Netzwerk Xing nahezu ein Winzling – allerdings möchte es auch eine andere Aufgabe erfüllen: berufliche Kontakte knüpfen. Mehr…

 

Autor:
Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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