IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW36 2016)

11.09.2016

[IITR – 11.9.16] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Datenschutzerklärung One Pager >>> Hirnströme als Passwort nutzen >>> Neues Betriebssystem: darf der Betriebsrat mitreden? >>> BDSG-Novelle: Ausnahmen werden genutzt, um das Datenschutzniveau zu senken >>> Abkommen mit Kanada auf der Kippe).

Montag, 5. September 2016

IFA Einfachere Datenschutzerklärung: Der “One Pager” kommt. Förmliche Datenschutzhinweise für Webseiten oder Apps sind meist lang und für Laien kaum verständlich. Die Deutsche Telekom gehört nun zu den ersten Firmen, die sich an einer leicht lesbaren Übersicht auf einer Seite versuchen. Stefan Krempl, heise.de…

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Dienstag, 6. September 2016

Ich denke, also erkennt mich mein Computer. Das Denken wird zum biometrischen Merkmal: Forscher in den USA haben ein biometrisches System entwickelt, das Hirnströme erkennen und als Passwort nutzen kann. Golem.de…

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Mittwoch, 7. September 2016

Wenn das Unternehmen seine Computer auf ein neues Betriebssystem umstellt, darf dann der Betriebsrat mitreden? Immerhin gibt es wichtige Datenschutzfragen zu klären. Tim Wybitul, FAZ.net…

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Donnerstag, 8. September 2016

Entwurf für Bundesdatenschutzgesetz. “Ausnahmen werden genutzt, um das Datenschutzniveau zu senken”. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist nach eigenen Angaben “erschrocken” über den Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Die Rechte der Geheimdienste würden ausgeweitet und die der Betroffenen ausgehöhlt. Peter Schaar im Gespräch mit Stefan Römermann im Deutschlandfunk.de…

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Freitag, 9. September 2016

Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten mit Kanada auf der Kippe. EuGH-Generalanwalt sieht Verstoß gegen Grundrechte der Bürger, welt.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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