IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW14 2015)

05.04.2015

[IITR – 5.4.15] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Datenschützer machen sich ihr eigenes Recht >>> Verbrecher-Vorhersagen >>> Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht >>> Datenschutz muss einklagbar werden >>> Datenschutz steht nicht über allen anderen Grundrechten >>> Software-Welt für die Hotellerie).

Sonntag, 29. März 2015

Datenschützer machen sich ihr eigenes Recht. Kann ein Arbeitnehmer in eine Bildaufnahme einwilligen? Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage gerade lautstark bejaht. Nützen wird das wenig – denn vor den Datenschutzbehörden gilt ein eigenes Recht. Hendrik Wieduwilt in faz.net…

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Montag, 30 März 2015

Vorhersagen, wo Verbrecher das nächste Mal zuschlagen? Predictive Policing verspricht es. Doch ob die umstrittenen Programme Kriminalität bekämpfen können, ist unklar. Kai Biermann, zeit.de…

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Dienstag, 31. März 2015

Bundesbeauftragte für Datenschutz warnt vor Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht nach Germanwings-Absturz. rtf1.de…

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Mittwoch, 1. April 2015

“Datenschutz muss einklagbar werden”. Es wird auch künftig kostenfreie Inhalte im Internet geben – EU-Kommissar Günther Oettinger, zuständig für den digitalen Aufbruch der Union, spricht im Interview über seine Pläne. Detlef Drewes, Stuttgarter Nachrichten.de…

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Donnerstag. 2. April 2015

Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung. “Datenschutz steht nicht über allen anderen Grundrechten”. Rainer Wendt, vorwaerts.de…

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Samstag, 4. April 2015

“Nachholbedarf bei Datenschutz”. Wie entwickelt sich die Software-Welt für die Hotellerie? Allgemeine Hotel- und Gastronomiezeitung…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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