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Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Erneute Prüfung von internationalen Datentransfers

30.10.2016

IITR Information[IITR – 30.10.16] Verschiedene Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder planen aktuell eine erneute Überprüfung, auf welcher rechtlichen Basis deutsche Unternehmen Daten an außereuropäische Unternehmen übermitteln.

Vergleichbare Überprüfungen hatte es bereits Anfang und Mittes des Jahres im Licht des “Safe-Harbor”-Urteils des EuGH gegeben.

In dieser neuen Überprüfungs-Runde soll in der Breite geprüft werden, ob die Unternehmen im Nachgang zu dem “Safe-Harbor”-Urteil ihre Datentransfers auf alternative rechtliche Grundlagen (insb. EU-Standardvertragsklauseln oder eine “Privacy-Shield”-Zertifizierung des US-Unternehmens) umgestellt haben.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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