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Datenschutz-Aufsicht: SSL-Verschlüsselung erforderlich

01.11.2015

IITR Information[IITR – 1.11.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) fordert aktuell Unternehmen zum Einsatz von SSL-Verschlüsselung auf, wenn auf den Webseiten der Unternehmen Kontaktformulare verwendet werden.

Auf das offensichtlich an mehrere Unternehmen gerichtete Schreiben der Aufsichtsbehörde macht aktuell die Webseite www.onlinehaendler-news.de aufmerksam.

Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde fordert gemäß § 9 BDSG bei der Übermittlung personenbezogener Daten den Einsatz dem Stand der Technik entsprechender Verschlüsselungstechnik.

Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde folgt damit der angekündigten Strategie, bevorzugt automatisiert Datenschutz-Prüfungen bei Unternehmen durchzuführen (in der Vergangenheit waren bereits Tests zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics und der Konfiguration von Mail-Servern durchgeführt worden).

Soweit Unternehmen auf ihrer Webseite Möglichkeiten zur Kommunikation über Formulare vorsehen, sind diese Webseiten mit SSL-Verschlüsselung zu versehen.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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