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Datenschutz-Aufsicht Bayern: Informationsblatt Datenverwendung für persönliche Werbung

02.08.2015

[IITR – 2.8.15] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen in Bayern) hat ein Informationsblatt zum Thema “Datenverwendung für persönliche Werbung” veröffentlicht.

In der begleitenden Pressemitteilung heißt es:

“Beschwerden von Verbrauchern über belästigende Werbung werden nicht wirklich weniger. Besonders die unerwünschte Telefon- und E-Mail-Werbung sowie die Nichtbeachtung von Werbewidersprüchen sind bei den Datenschutzaufsichtsbehörden ein Dauerthema. Das Bayerische Landesamt Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in einem kurzen Papier für Unternehmen, Vereine und selbständige Gewerbetreibende, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die wesentlichen Rahmenbedingungen für zulässige Werbung zusammengestellt.”

Das Informationsblatt ist in folgende Punkte gegliedert:

  • Briefwerbung
  • E-Mail- und SMS-Werbung (elektronische Werbung)
  • Telefonanrufwerbung
  • Faxwerbung
  • Personalisierte Bannerwerbung im Internet
  • Einholen von Einwilligungen für Werbung
  • An wen können sich betroffene Personen wenden und wo gibt es weitere Informationen?

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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E-Mail: email@iitr.de
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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