02.04.2009
Streitwert bei Datenschutz-Auskunftsverlangen
Der Streitwert für ein datenschutzrechtliches Auskunftsverlangen wurde in einem erneuten Urteil relativ niedrig angesetzt. Inzwischen stellt es sich wie folgt dar: Einen Streitwert von 500 Euro sehen das LG Berlin (16 O 64/09) sowie das AG Montabaur (15 C 189/08). Das AG Darmstadt (303 C 19/07) sah einen Streitwert von… weiterlesen