IITR Datenschutz Blog

Da filmt eine Privatperson – was tun?

05.12.2008

Es ist seltsam, keine Ahnung ob es immer der selber ist oder ob die Menschen sensibler werden: Bei mir mehren sich zunehmend Anfragen, wie man sich gegen die Videoüberwachung einer Straqsse wehren kann, die eine Privatperson vornimmt. Da ich keine Rechtsberatung erteile, kann ich nicht im Einzelfall antworten, gebe hier aber eine grobe Übersicht ohne Fallbezug.

Den Hinweis auf den §6b BDSG kann man sich schenken: Das BDSG gilt nicht im privaten Bereich, §1 II Nr.3 a.E. BDSG. Der Hinweis in der Wikipedia, dass ohnehin kein Bussgeld vorgesehen ist, ist zwar richtig, aber insofern nutzlos: Wer aus privater Spinnerei eine Strasse “überwacht” und die Daten wirklich nur persönlich nutzt, der fällt jedenfalls bei mir nicht unter das BDSG.

Als Betroffener ist man m.E. aber nicht schutzlos, immerhin ist die informationelle Selbstbestimmung ja dennoch betroffen, evt. das Recht am eigenen Bild, auf jeden Fall also das so genannte Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ich sehe daher zum einen Unterlassungsanspruch, den man evt. (!) geltend machen kann – hier braucht man dann anwaltlichen Rat.

Oder man weist die schlafende Ordnungsbehörde (die gerne meint, das ist ja nciht verboten), darauf hin, dass hier ein subjektives Recht betroffen ist, mithin die öffentliche Sicherheit, die ja auch die Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen umfasst. Da hier kein individueller, sondern ein massenhafter Eingriff in verschiedene APR stattfindet, ist ein Einschreiten der Ordnungsbehörde auch geboten, die sich zumindest auf die jeweilige landesrechtliche Generalklausel berufen können sollte. Der Betreiber der Kameras ist ja zudem auch noch Handlungsstörer. Das Problem ist nur, dass die Ordnungsbehörden wahrscheinlich gar keine Lust haben, sich die Arbeit anzutun oder gar dem unbedarften Bürger bei dieser Argumentation zu zu hören.

In jedem Fall sollte man immer den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz informieren, ggfs. auch darüber, wie die entsprechende Ordnungsbehörde (nicht) gehandelt hat. Auch die Presse zu aktivieren ist nicht immer ohne Erfolg – speziell wenn (wie in NRW) demnächst Wahlen anstehen.

Hinweis: Der Artikel ist “aus dem Bauch” heraus geschrieben, bei mir ist die Zeit momentan knapp. Ich freue mich über Hinweise, falls jemand meint, dass ich was übersehen habe – und natürlich wie immer auch, wenn es einer anders sieht 🙂

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2 Kommentare zu diesem Beitrag:

Henning

Ich plane ganz genau eine 270 Grad schwenkbare Kamera an meinem Haus zu installieren.

Einsehbar ist der befriedete bereich vor meiner Haustüre, der Gehweg und die Straße davor.

Ich werde erstmal nur das Gehäuse aufhängen ohne Kamera. Mal schauen was passiert...

Henning

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