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Bundesregierung legt erste Zahlen zur Nutzung der TK-Vorratsdaten vor

03.09.2008

Kurzmeldung via Heise:

Laut einer Statistik der Bundesregierung haben Ermittler allein zwischen Mai und Juli in 934 Strafverfahren auf verdachtsunabhängig gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten zurückgegriffen. Dies geht aus einem Schreiben des federführenden Bundesjustizministeriums an das Bundesverfassungsgericht hervor.

Das Schreiben ist hier beim AK VDS im Volltext als PDF zu finden. Ich empfehle einen Blick auf Seite 2 von 5, zweiter Absatz. Verständlich ausgedrückt steht dort, dass die Zahlen nicht repräsentativ sind; u.a. weil viele Anfragen via Telefon gestellt wurden und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind – somit in der Statistik gar nicht erst auftauchen. Die angegebenen Zahlen sind also eher zu niedrig angesetzt.

Interessant ist dabei auch die Anmerkung, dass von Anfragen bereits abgesehen wurde, wenn offensichtlich war, dass die Abfrage keinen Erfolg bringen würde – dabei wird ausdrücklich erwähnt, dass es jedenfalls dann offensichtlich ist, wenn das Unternehmen (der Provider) noch gar keine VDS betreibt, also nicht speichert. Da dies zur Zeit doch einige sind, bleibt abzuwarten wie die Daten sich nach dem 1.1.09 entwickeln werden.

An der Spitze liegt übrigens BW (189), gefolgt von NRW (163) und dann Bayern (125) gleichauf mit Niedersachsen (125).

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