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BMWi und BMI: Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung

29.01.2018

IITR Information[IITR – 29.1.18] Am 24. Januar 2018 fand in Berlin auf Einladung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums des Innern die zweite Veranstaltung zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung statt.

Die Reihe geht zurück auf Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel und soll den Focus auf die Vorbereitung von kleinen und mittleren Unternehmen auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung richten.

Neben Vertretern der beiden Ministerien waren Repräsentanten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, einzelner Landesaufsichtsbehörden, Datenschutz-Berufsverbände sowie rund 70 Verbandsvertreter anwesend.

In der Runde wurde deutlich, dass gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen in der Breite noch umfassender Anpassungsbedarf in Vorbereitung auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung bestünde. Es wurde dabei die Wichtigkeit betont, gerade in den Empfehlungen der Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörden eine möglichst einheitliche Linie zu definieren, wie sich Unternehmen auf die neuen Regelungen vorbereiten sollten.

Referenten der Veranstaltung waren:

  • Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung Bitkom e.V., Thema: “Auftragsverarbeitung – Was änder sich für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter?”
  • Dr. Sebastian Kraska, Externer Datenschutzbeauftragter, IAPP Country Leader, Thema: Die zukünftige Rolle der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer “Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.”, Thema: Codes of Conduct – Chance für mehr Rechtssicherheit?

Weitere Informationen:

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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