IITR Datenschutz Blog

Anmerkungen des BvD zum BDSG-Entwurf

01.11.2008

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (e.V.) hat zum bekannt gewordenen Entwurf der Änderungen am BDSG eine Pressemitteilung herausgegeben. Ich zitiere daraus kurz:

Der Gesetzentwurf löst lediglich punktuell einige Fragestellungen bei der Datenverwendung zur Werbung, Markt- und Meinungsforschung. Nach wie vor mangelt es an einer grundlegenden Änderung des Datenschutzgesetzes. Die dringenden Fragen zur Zulässigkeit von Datenverwendungen bleiben unbeantwortet, etwa im Arbeitsverhältnis, bei der Verwendung von Daten in öffentlichen Netzen oder beim Einsatz von Überwachungstechniken.

Bekannte Defizite im Gesetzesvollzug wie fehlende Bußgeldvorschriften werden nicht beseitigt. Auch neuere Instrumente wie eine ausgeprägte Transparenz der Datenverarbeitung oder zu veröffentlichende Prüfungsberichte finden keinen Eingang in den Entwurf. Die vorgeschlagene Informationspflicht über Datenschutzverletzungen greift eine langjährige Forderung des BvD auf, ist in der beabsichtigten Form allerdings wenig praktikabel und zugleich unübersichtlich.

Beitrag teilen:

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif