Zu erwartende Urteil des BVerfG

Die ersten Termine stehen fest: Am 27.2.08 wird das BVerfG zur Online-Durchsuchung urteilen, am 11.3.08 zum Kennzeichen-Scanning und “Im März” ergeht die Entscheidung bzgl. des eingereichten Eilantrags wegen der Vorratsdatenspeicherung.

Weitere ähnliche Beiträge:

  1. BVerfG zu Mails
  2. Bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses (Cicero-Urteil)
  3. BVerfG zu Abruf von Kontendaten

Einen Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie: Kommentare auf dieser Seite werden moderiert, das heisst immer erst von einem Admin gelesen und dann ggfs. freigeschaltet. Dadurch wird es etwas dauern bis der Kommentar erscheint, beachten Sie bitte auch die Hinweise im Bereich "About".